# Deutsches Reich

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Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Die Definition für Deutschland findet sich in Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9 e) und Gesetz Nr. 53 Artikel VII g). Im Überleitungsvertrag vom 23. Oktober 1954 wird die Wiedervereinigung Deutschlands und eine Friedensregelung erwähnt.

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