Das Deutsche Reich im Völkerrechtlichem Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag für Sie zunächst verwunderlich erscheinen, aber das ist überall so zu finden.
Bereits die Siegermächte des WK II haben in dem Gesetz Nr. 76, Militärregierung - Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedrückt was sie unter Deutschland verstanden haben.
Zitat:
2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:
(a) .......
(b) "Deutschland" das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
Zitat Ende.
Dieses Gesetz wurde im Januar 1945 erlassen.
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Wichtiger Hinweis des Verfassers. Diese Seite enthält einen falschen Verweis. Leider ist die tatsächliche Ursache nach den Jahren nicht mehr zu verifizieren. Nach drei zerstörten Festplatten und einem Totalverlust der Originaldaten, mit anschließender Rückspiegelung vom vielleicht veränderten Server, ist alles möglich. Wie dem auch sei, das Gesetz Nr. 76 enthält im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen nicht die Definition für "Deutschland". Enthalten ist diese Definition u. a. in Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9 e) und Gesetz Nr. 53 Artikel VII g). Interessant an diesem Fehler ist weiterhin, daß es jetzt Jahre gedauert hat, bis er einem Leser aufgefallen ist. Das spricht für sich und für die Situation in diesem Land.
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Im Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen("Überleitungsvertrag") vom 23. Oktober 1954 heißt es im Ersten Teil, Allgemeine Bestimmungen, Artikel 1, Absatz 2:
....oder auf Verlangen der Drei Mächte in Ausübung ihrer Rechte hinsichtlich Berlins und Deutschlands als Ganzem, einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer Friedensregelung, ....
Wie hier ersichtlich ist, verwenden die gleichen Vertragspartner wie 1945, die gleichen Begrifflichkeiten. Da diese nicht ausdrücklich neu definiert wurden, ist von der letzten, verwendeten Definition auszugehen. Auch beim "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" finden sich die gleichen Begrifflichkeiten. Dort ist die Rede von Deutschland als Ganzes, was wiederum von den gleichen Vertragspartner verwendet wurde.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Frage Deutsches Reich? Mit Aktenzeichen 2 BvF 1/73 traf das BvG eine Entscheidung zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR am 31.07.1973. Darin heißt es:
Zitat Anfang
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Zitat Ende
Eine richtige Lesart dieser bewußt verdrehten Formulierung ist alles andere als leicht. Die Frage der Rechtsnachfolge ist eindeutig und klar, denn etwas kann nur Rechtsnachfolger von etwas anderem werden, wenn dieses zuvor beseitig oder aufgelöst worden ist. Also, nur wenn das Deutsche Reich als Kriegsfolge aufgelöst worden wäre, dann könnte wer auch immer, Rechtsnachfolger werden. Hier lenken also die vielen Reichsgruppierungen gerne in die Irre, vermutlich nicht selten in Ermangelung der juristischen Zusammenhänge.
Was die Rechtsidentität betrifft, so ist das schon wesentlich komplexer. Hier ist zunächst darauf zu verweisen, daß im Urteilstext ausdrücklich geäußert wird, daß das Deutsche Reich als Gesamtstaat handlungsunfähig ist. Hier dürfte eine der Ursachen zu finden sein, warum 1990 die Wiedererstehung dieses Gesamtstaates mit allen Mitteln, durch BRD-Politiker verhindert wurde.
Es heißt weiter, daß die BRD als Staat identisch mit dem Deutschen Reich ist, was auf den ersten Blick widersinnig erscheint, denn der Gesamtstaat ist ja nicht handlungsfähig und auch noch nicht zusammen geführt. Formal ist das aber möglich, was zum Beispiel für den Fall einer Annektion gelten würde. Diese hat hier offenbar schleichend durch das BVG stattgefunden und keiner hat es gemerkt!
Nach neueren Erkenntnissen scheint hier ein System vorzuliegen, denn wie sich aus folgendem Schriftwechsel ergibt, hat die BRD sich einfach das Recht heraus genommen, eine Namensänderung des Deutschen Reichs zu BRD zu veranlaßen. Da dies in aller Stille geschehen ist, gab es auch keinen Protest aus dem Volk, welches von diesen Spielen weitgehend nichts mitbekam.
In wie weit dieser formale Rechtszug überhaupt völkerrechtliche Geltung unter dem noch immer bestehenden Weltkrieg erlangen konnte, das steht auf einem ganz anderen Blatt und wird an andere Stelle klarer ausgeführt.
Hier die aktuellen Dokumente: Anfrage Teilauszug Grundbuchamt Bern Antwort vom 21.06.2010 Antwort vom 06.07.2010
Was sagt das Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005 zum Deutschen Reich?:
BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Derartige Regelungen finden Sie in den wichtigsten Gesetzwerken wie dem GVG, der StPO, der ZPO und weiteren, teilweise bis ins Jahr 2005. Mit der letzten großen Reform im April 2006 sind diesbezüglich, anscheinend panikartig diese Eintragungen gestrichen worden. Panikartig deswegen, weil häufig damit fehlerhafte Verweise oder Rechtsunsicherheiten geschaffen wurden. Dies läßt tief blicken. Hier sei auch noch mal darauf hingewiesen, daß im Oktober 2005 die BRD alt aufgelöst wurde und anschließend neu konstituiert wurde, was faktisch einem verdeckten Putsch gleich kam, welcher zur Tarnung als Strukturreform verkauft wurde. In Wirklichkeit lief aber zu diesem Zeitpunkt eine geheime Regelung aus, welche Adenauer 1955 in Paris vereinbart hatte. Danach wurde, quasi als Unterlaufung des Deutschlandvertrages und des Überleitungsvertrages, welche der BRD Teilsouveränität einräumten, der Besatzungsstatus freiwillig von Adenauer um 50 Jahre verlängert. Diese Regelung mußte also im Oktober 2005 durch eine neue ersetzt werden, welche aber wiederum nicht veröffentlicht wurde.
Wie aber die folgenden Bereinigungsgesetze belegten, wurde ab diesem Zeitpunkt intensiv mit der Spurenbeseitigung des Deutschen Reiches fortgefahren, welche zuvor eher im Stillen erfolgte. Konsequenter weise wird seit dem immer öfter die Existenz des Deutschen Reiches geleugnet und damit dürfte feststehen, daß unser Land wieder einmal zum Spielball fremder Kräfte geworden ist und nun endgültig beseitigt werden soll, was einer verspäteten Endlösung gleich kommt, welche sich schon in den verschiedenen Plänen der Alliierten am Ende der letzten Kampfhandlungen abzeichnete. Als Stichpunkt sei hier nur auf den Morgentauplan verwiesen.
Seit diesem Zeitpunkt wird immer öfter die Existenz des Deutschen Reichs geleugnet. Hier ein aktuelles Beispiel: Konsequenter weise gibt es auch eine offizielle Liste der internationalen Übersetzungen für BRD Bemerkenswert bleibt allerdings, was im hier dargestellten Kontext logisch erscheint, daß ab 01. Januar 2011 nicht eine "Bundesrepublik Deutschland" in den UN-Sicherheitsrat gewählt wurde, sondern ein "Germany"! Das die UN hier sehr wohl unterscheiden kann, ergibt sich aus den alten UN-Mitgliedslisten, wo sehr wohl die BRD gelistet war, genauso wie die DDR.
Und hier noch die Ausführung eines Juristen der in seiner Darlegung nicht unumstritten ist, was aber unter Berücksichtigung der Lage durchaus verständlich erscheint. Bilden Sie sich am besten Ihre eigene Meinung dazu.
Damit ist nicht nur hinlänglich belegt, daß das Deutsche Reich keineswegs ein Gespenst der Vergangenheit ist, sondern, daß merkwürdiger weise Teile unseres Rechtssystems sogar in den noch immer Fremdverwalteten echten Ostgebieten Geltung haben! An dieser Stelle sei angemerkt, daß das Gebiet der ehemaligen DDR tatsächlich Mitteldeutschland ist und lediglich aus politischen Gründen, als sogenannter "Osten" bezeichnet wurde. Es scheint, daß unsere Politiker damit unliebsamen Fragen aus dem Weg gehen wollen.
Warum schon der Begriff Deutsches Reich Unwohlsein verursachtWie im vorigen Abschnitt dargelegt wurde, ist die Bezeichnung Deutsches Reich die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für das Land in dem wir leben. Da kommt natürlich sofort die Frage auf, warum sich dann ein merkwürdiges Unwohlsein einstellt? Im Zusammenhang mit den geschichtlichen Hintergründen ist dies aber relativ leicht aufzulösen.
Dazu ist es zunächst notwendig sich etwas mit der Geschichte zu befassen. Zur Zeit des ersten Weltkrieges lief natürlich eine mächtige Propagandamaschine, die das Ziel hatte den Gegner in Verruf zu bringen. Dies wurde von allen beteiligten Kriegsparteien gemacht und ist in derartigen Zeiten leider üblich. Damit soll u.a. von eigenem Fehlverhalten abgelenkt werden und zugleich auch die Kampfmoral des Gegners geschwächt werden. In derartigen Zeiten werden teilweise die unglaublichsten Lügen verbreitet. So wurde u.a. durch Karikaturen in der Presse der Eindruck erweckt, daß Deutsche böse und grausam sind. Es gab z.b. eine Karikatur wo eine Deutscher ein Kind verspeist.
Auch wenn viele Menschen wissen, daß hier die üblichen Übertreibungen gemacht werden, so bleibt doch immer etwas davon im sogenannten Unterbewusstsein zurück. Dies macht sich dann besonders Nachhaltig bemerkbar, wenn ein Land einen Krieg verliert und unter dem Diktat der Sieger schwere Einbußen erleiden muß. Am Ende des ersten Weltkrieges wurde dem Deutschen Reich förmlich aufgezwungen, daß es die gesamte Kriegsschuld auf sich nehmen mußte. Ob dabei die wahren Zusammenhänge Berücksichtigung fanden oder nicht, daß ist für die Bevölkerung der beteiligten Länder dann meist nicht mehr so einfach nachvollziehbar, bzw. nicht mehr wichtig.
Wie dem auch sei, nach dem ersten Weltkrieg diktierten die Siege die gängige Meinung und nach dieser wurde das Deutsche Volk als kriegslüstern und blutrünstig eingestuft. Diese Einstellung wurde durch die Geschehnisse des zweiten Weltkrieges weiter vertieft. Auch hier lief eine, diesmal noch viel umfänglichere, Propagandamaschine auf vollen Touren. Zusätzlich stellte sich die Lage nach dem Ende der Kampfhandlungen anders dar als im ersten Weltkrieg. Diesmal wurde das ganze Deutsche Reich vollständig von gegnerischen Truppen besetzt und besetzt gehalten.
Diese Besetzung wurde selbst offiziell über einen ungewöhnlich langen Zeitraum aufrecht erhalten. Auch wenn nach den Verträgen von 1954/55 die Besatzungszeit offiziell durch die Besatzer für beendet erklärt wurde, so hält diese Besatzung doch noch immer an. Noch immer stehen die Truppen der Westsiegermächte auf Deutschem Boden und werden sogar vollständig durch Steuergelder bezahlt. Dies wurde hauptsächlich durch zwei Tricks erreicht. Zum einen wurden die von den Westsiegermächten besetzten Gebiete zu einem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet zusammen gefaßt. Dies wurde die sogenannte BRD, welche eine von den Siegermächten legitimierte Verwaltungseinheit darstellte, die dann 1990 auf die bis dahin durch die UDSSR kontrollierte DDR ausgeweitet wurde. Zum anderen wurde diese Verwaltungseinheit im Rahmen der Nato eingebunden, was eine perfekte Ausrede für die weitere Stationierung von Besatzungstruppen darstellte und noch immer darstellt.
Es ist also offensichtlich, daß die Westsiegermächte nicht so recht willig sind das Deutsche Reich aus dem Würgegriff zu entlassen und diesem eine souveräne Rolle im Weltgeschehen einnehmen lassen wollen. Im Zusammenhang mit u.a. einer ausgeklügelten und bis heute anhaltenden Zensur, welche sich über alle erfaßbaren Bereiche des Lebens ausdehnt, wurde und wird uns immer wieder Feindpropaganda verabreicht. Darin ist der Grund zu suchen, daß nach nunmehr rund 60 Jahren noch immer die Zeit zwischen 1933 und 1945 eines der Hauptthemen in unserer Medien-, Politik- und Kulturlandschaft darstellt. Unsere ganze Geschichtsschreibung wurde von den Siegermächten neu gefaßt. Das dies natürlich in deren Sinne geschah und geschieht, daß ist leicht nachvollziehbar.
So ist es an der Tagesordnung, daß noch immer Gewalt, Kriegsverbrechen, Radikalismus und dergleichen permanent mit dem Begriff Deutsches Reich in Verbindung gebracht werden. Selbst der Propagandabegriff "Drittes Reich" spielt hierbei eine strategisch wichtige Rolle. Dieser hat, trotz seines Ursprungs in der Kriegspropaganda, Einzug in unsere Geschichtsbücher gefunden, was wohl kaum im Rahmen einer objektiven Geschichtsdarstellung erklärbar ist. Es geht hier schlicht und ergreifen um eine Arte Sippenhaftung, die selbst die Kindeskinder noch in einem Gefängnis der Schuld und somit in einer Erpressbarkeit gefangen hält.
Bestimmte Themen sind derart unter Repressalien, daß selbst Gefängnisstrafen dafür ausgeschrieben sind und auch verhängt werden. Jeder, der nach objektiven Informationen zu den tatsächlichen, geschichtlichen Hintergründen sucht, wird zuerst radikalisiert und dann kriminalisiert. Angst prägt diesen Bereich bei den aufgeklärten Menschen und Ignoranz bei den Menschen die noch nicht durchschaut haben, wie hier gefälscht und vorgegangen wird. In kaum einem anderen Land der Welt sind so viele Bücher, vor allem mit geschichtlichem Hintergrund, verboten wie in unserem. Dies sollte einem wachen Geist zu denken geben.
Was hat das Deutsche Reich mit Ihnen zu tun?Wenn Sie das zuvor gelesene zum Anlaß eigener Forschungen nehmen, dann werden Sie sehr schnell auf erstaunliche Fakten treffen. Dies wird nicht nur Ihr Weltbild ins Wanken bringen, sondern hier geht es um konkrete Auswirkungen auf unser aller Verhalten und Leben. Wenn also das Land in dem wir leben das Deutsche Reich ist, was ist dann die BRD? Wie zuvor erwähnt, wurde diese ursprünglich als eine Verwaltungseinheit der westlichen Besatzungsmächte installiert. Ein Blick ins Grundgesetz schafft dann auch schnell Klarheit. Hier finden wir:
"Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung
des Vereinten Wirtschaftsgebietes ein."
Hier steht also im Klartext, daß der Bund der Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebietes und somit der Besatzungsmächte ist. Da er in dessen Rechte und Pflichten eintritt, ist er zwangsläufig in der Position der Besatzer und steht somit im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich und unterliegt weiterhin den Anweisungen der Siegermächte, denn diese haben sich in dieser Angelegenheit Eingriffsrechte vorbehalten, was in allen Verträgen zu finden ist.
Im Grundgesetz finden wir aber, sofern wir uns die Mühe machen dieses mal zu Rate zu ziehen, noch weitere Hinweise:
"Artikel 127
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung
der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebietes,
soweit es nach....."
Dies kann so interpretiert werden, daß hier mit Regierungen die Regierungen der zuständigen Besatzer gemeint sind, denn es wird eine klare Verbindung zum Recht der Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebietes dargestellt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zum Zeitpunkt der Formulierung die Siegermächte die absolute Regierungsgewalt über das Deutsche Reich hatten, macht dies Sinn. Wenn hier Bundesländer gemeint gewesen wären, dann hätte der Gesetzgeber dies sicher auch so geschrieben. Der Zusammenhang mit der damaligen Situation und die eindeutige Formulierung machen deutlich, daß die Bundesregierung, als Rechtsnachfolger der genannten Verwaltung, nur mit deren Zustimmung Änderungen, welcher Art auch immer durchführen darf. Schauen wir aber weiter:
"Artikel 79
....Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die
Vorbereitung einer Friedensregelung
oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben..."
Das ist aktuell und obwohl das Grundgesetz regelmäßig geändert wird! Damit dürfte eindeutig sein, daß das Deutsche Reich nach wie vor besetzt ist, a